HEGLER PLASTIK GMBH | Heglerstraße 8 | 97714 Oerlenbach | Tel.: +49 97 25/66-0

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie sind Bestandteil unserer Lieferungs- und Leistungsverträge. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben schriftlich von uns bestätigt werden.
    2. Lieferbedingungen des Bestellers wird durch unsere AGB ausdrücklich widersprochen.
    3. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit und durch die Entgegennahme der Waren erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
    4. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen aufgrund schriftlicher oder fernmündlicher Bestellungen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer die AGB aus vorhergegangenen Kaufabschlüssen kennen musste und er bei Vertragsabschluss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
    5. Mündliche und telefonische Zusagen, Vereinbarungen, Nebenabreden usw. sowie durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe oder Sondervereinbarungen sind für uns erst verbindlich bzw. gültig, sofern sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt sind.
    6. Für Maschinen- und Werkzeugverkäufe gelten ergänzend unsere diesbezüglichen Zusatzbedingungen.
    7. Da wir fast ausschließlich mit Kaufleuten in Geschäftsbeziehungen stehen, wurden unsere AGB schwerpunktmäßig auf Rechtsgeschäfte zwischen Kaufleuten abgestellt. Sofern im Einzelfall Lieferungen an Endverbraucher erfolgen, sind diese nur unter Berücksichtigung des Gesetzes über die AGB an unsere AGB gebunden.
    8. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  2. Lieferbedingungen
    1. Die Preise aller Listen und Angebote gelten freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Sie verstehen sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, Fracht und Montage, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer. Ab einem Auftragsnettowert von € 3000 liefern wir frei Empfangsstation bzw. bei Export frei deutsche Grenze. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen ab Werk oder Lager geht die Gefahr auf den Käufer über.
    2. Evtl. notwendige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
    3. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
    4. Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden Bestellungen, Aufträge, Abreden, Zusicherungen sowie alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen unsererseits verbindlich. Die Auftragsbestätigung ist allein für Umfang und Ausführung der Bestellung maßgebend und gilt auch für Abweichungen der Bestellung, sofern nicht innerhalb einer Woche reklamiert wird und diese Reklamation von uns anerkannt wurde.
    5. Unsere Lieferungspflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Sollten begründete Zweifel in dieser Beziehung auftreten, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu bedingen oder von unseren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Auch wird der Kaufpreis für die bereits gelieferten Waren sofort fällig.
    6. Betriebsstörungen, Kriegszustand, Arbeiterausstände oder Ereignisse höherer Gewalt bei uns und unseren Rohstoffwerken bzw. Zulieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben bzw. entbinden uns von etwa eingegangenen Lieferzeiten und berechtigen uns zum Rücktritt von angenommen Aufträgen und Abschlüssen oder zur Berechnung der Tagespreise am Versandtag. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht erhoben werden.
    7. Alle Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.
    8. Erfolgt für auf Abruf bestellte Ware innerhalb von sechs Monaten kein Abruf, sind wir nach Setzung einer Nachfrist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.
    9. Abweichungen der in den Listen angegebenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie zugesicherte Eigenschaften sind unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen sowie nach DIN oder der geltenden Übung zulässig. Sie gelten als unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Für sämtliche Lieferungen unserer Waren und Erzeugnisse mit Ausnahme von Maschinen und maschinellen Anlagen und Auslandslieferungen gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen:
    2. Zahlbar nach Vereinbarung
    3. Bei Zielüberschreitungen werden ohne Inverzugsetzung die banküblichen Zinsen berechnet.
    4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets zahlungshalber und nicht an Zahlungs Statt und gilt mit Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sonstige Umstände, welche nach unserem freien Ermessen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers zulassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
    6. Lieferungen an nicht bekannte Besteller bzw. an Besteller, mit denen wir nicht in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, führen wir nur per Nachnahme, Vorauskasse oder gegen Bankbürgschaft aus.
    7. Bei Zahlungseinstellung, gerichtlichem und außergerichtlichem Vergleichsverfahren, Zwangsvergleich oder Insolvenz fällt der gewährte Rabatt zur Hälfte weg.
    8. Zahlungen an für uns handelnde Personen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
    9. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Eigentumsvorbehalte
    1. Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse einschließlich der Einlösung etwa von uns in Zahlung genommener Schecks oder Wechsel verbleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verleihung sind, solange noch unsererseits Forderungen bestehen, ausgeschlossen. Derartige Beeinträchtigungen sind uns bei Vermeidung von Schadenersatzansprüchen unverzüglich, schriftlich anzuzeigen.
    2. Werden unsere Waren von dem Abnehmer weiterveräußert, so gilt die Kaufpreisforderung des Abnehmers als an uns abgetreten. Der Abnehmer wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort zahlt. Solange der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Er ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit auf Verlangen des Verkäufers zu einer schriftlichen Forderungsabtretung und zur Erteilung aller Auskünfte zwecks Geltendmachung unserer Rechte verpflichtet. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumvorbehaltes zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 20 %, verpflichten wir uns insoweit die Sicherung auf Anforderung freizugeben.
    3. Werden unsere Waren von dem Abnehmer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilig Miteigentum im Sinne des § 947 BGB Abs. 1 überträgt und die Sache für uns in Verwahrung behält.
    4. Weiterhin gilt zusätzlich zum verlängerten Eigentumsvorbehalt noch der erweiterte Eigentumsvorbehalt, d. h. bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen verbleibt uns das Eigentum an allen von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
    5. Ist der Käufer nicht in der Lage, den Liefergegenstand in ordnungsgemäßem Zustand frachtfrei zurückzugeben, so haftet er für alle diesbezüglichen Frachtkosten und Schäden.
    6. Vorverkaufsrecht
      Der Besteller räumt uns bis zur Höhe unserer Forderung das Vorverkaufsrecht an seinen Warenbeständen ein für den Fall der Liquidation, des Vergleichsverfahrens oder der Insolvenz.
  5. Mängelrügen und Gewährleistung
    1. Mängelrügen, gleichviel welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Änderungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
    2. Bei begründeten Anständen liefern wir unentgeltlich Ersatz in einwandfreier Ware für die unverarbeitete mangelhafte Ware, die wir zurücknehmen. (Gilt nicht für Maschinen und Werkzeuge.)
    3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art (Gewinnentschädigung, Verzugsstrafen und ähnliches) sind ausgeschlossen.
    4. Für die Güte der von uns gelieferten Waren und Erzeugnisse sowie Maschinen und Werkzeuge gelten die Garantiebestimmungen bzw. Mangelhaftungen, wie sie von den für unser Lieferwerk maßgebenden Fachverbänden und -vereinen festgelegt werden (Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, Grüne Lieferbedingungen ZVEI).
    5. Bei Fremderzeugnissen (Handelswaren) beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen deren Lieferer zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel von uns nicht hätten erkannt werden müssen.
    6. Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Beschädigung durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung, übermäßige Beanspruchung oder durch elementare Einflüsse.
    7. Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlasste Eingriffe an der Ware erlischt das Recht der Mängelrüge.
    8. Unsere Empfehlungen für die Anwendung und den Einbau unserer Produkte und Systeme basieren auf den uns für die Erstellung der Beurteilung zur Verfügung gestellten Daten. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Folgen aufgrund unzureichender Auskünfte oder Einbaubedingungen, die uns vorher nicht bekannt gemacht wurden. Weiterhin übernehmen wir keine Gewährleistung für die Funktion, wenn unsere Produkte in Verbindung mit Fremdprodukten eingesetzt werden. Unabhängig davon ist alleine vom Kunden anhand unserer Verkaufsunterlagen zu prüfen, ob die Eignung unserer Produkte und Systeme für den jeweiligen Anwendungszweck gegeben ist. Insbesondere sind hierbei landesspezifische Normen, Richtlinien und Vorschriften zu beachten.
  6. Verkaufsbedingungen
    1. Die Abtretung von Ansprüchen, welche aus einem Geschäftsabschluss gegen uns erworben werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Änderungen von Preisen, Rabatten oder Zuschlägen sind uns auch ohne besondere Benachrichtigung jederzeit vorbehalten.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schweinfurt.
    2. Gerichtsstand auch für Scheck- oder Wechselprozesse ist für beide Teile Schweinfurt, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist und nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Für uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch ausländischen Käufern gegenüber.
    2. Sollten einzelne Punkte oder Positionen unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bedingungen Gültigkeit.
    3. Die einspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt uns deren Richtigkeit und die Anerkennung vorstehender Bedingungen.

 

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